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   OVG Saarland, 30.09.1997 - 2 R 30/96   

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https://dejure.org/1997,7541
OVG Saarland, 30.09.1997 - 2 R 30/96 (https://dejure.org/1997,7541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.09.1997 - 2 R 30/96 (https://dejure.org/1997,7541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. September 1997 - 2 R 30/96 (https://dejure.org/1997,7541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Natürlicher Geländeverlauf; Geländeverhältnisse; Geländeoberfläche; Ermittlung der Wandhöhe; Grenzgarage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 314
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 75/03

    Rechtsnatur und Auslegung der VOB/C

    Sie sind wegen ihrer vertragsrechtlichen Bedeutung Allgemeine Geschäftsbedingungen (Beck´scher VOB-Komm. Teil C/Motzke, Syst IV Rdn. 105 und Vogel, Syst V Rdn. 17 sowie Kuffer, Syst VII Rdn. 17; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Band 1, 4. Aufl., Rdn. 146; Grauvogl, Jahrbuch Baurecht 1998, 315, 331).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben den § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben des § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.
  • VG Mainz, 13.07.2016 - 3 K 741/15

    Festsetzung einer Geländeoberfläche durch die Bauaufsichtsbehörde

    Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Verwaltungsakt (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BauR 1998, 314 und juris, Rn. 35), der unabhängig von einer Baugenehmigung (im Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO ohnehin entbehrlich) ergehen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 2.4.2003 - 8 A 10936/02 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - 1 MB 5/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen eine Abstandsflächenunterschreitung bei

    Dazu kann Veranlassung bestehen, wenn das vorgefundene Gelände durch Aufschüttungen verändert wird (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 22.08.1994, 3 S 1798/94, BRS 56 Nr. 113 [bei Juris Tz. 3], OVG Münster, Beschl. v. 29.09.1995, 11 B 1258/95, NVwZ-RR 1996, 311) oder wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen nicht mehr in Erscheinung tritt (vgl. dazu OVG Saarlouis, Urt. v. 30.09.1997, 2 R 30/96, BRS 59 Nr. 121).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 46/06

    Erforderlichkeit einer Festsetzung der Geländeoberfläche durch die

    Ein solcher Sonderfall ist zunächst bereits nicht gegeben, wenn - wie hier - der Verlauf der ursprünglichen natürlichen Geländeoberfläche aufgrund von Fotografien, Zeichnungen oder der vorhandenen Grundstückssituation noch nachvollziehbar und feststellbar ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 30.09.1997, Az: 2 R 30/96).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2006 - 8 A 11008/06

    Festlegung der Geländeoberfläche

    Die baubehördliche Festlegung der Geländeoberfläche gemäß § 2 Abs. 6 Landesbauordnung - LBauO - kommt jedenfalls in Betracht, wenn hierfür deshalb ein Bedürfnis besteht, weil der natürliche Geländeverlauf nicht mehr feststellbar ist (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 30. September 1997 - 2 R 30/96 -).
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